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Charterboot  -  Rendsburg

Dipl.-Ing. Andreas Denker

Waldstraße 47

24768 Rendsburg

Tel. 0 43 31 - 55 2 56

Fax 0 43 31 - 55 2 58

info@Charterboot-RD.de

 

Änderungen und Irrtümer vorbehalten!

Stand: 13. Februar 2011

 

 

 

 

 

 

Führerscheinfrei   -  warum?

In Deutschland gibt es verschiedene amtliche und auch nichtamtliche Führerscheine, die zum Führen von Sportbooten berechtigen. Das Führen eines reinen Segelbootes ohne Motor ist grundsätzlich ohne Führerschein erlaubt, sofern es keine anderen örtlichen Vorschriften gibt. Für Boote mit Motor ist erst ab einer Gesamtmotorleistung von 3,68 kW (5 PS) auf Binnenschifffahrtsstraßen der Sportbootführerschein Binnen (unter Motor) und auf Seeschifffahrtsstraßen der Sportbootführerschein See amtlich vorgeschrieben.

Auf einigen Binnengewässern (z. B. der Müritz) hat die Bundesregierung eine spezielle Rechtsverordnung erlassen; die Charterbescheinigung. Der Urlaubsskipper wird vom Vercharterer mindestens drei Stunden in die Bootsführung eingewiesen. Die Bescheinigung gilt nur für das in ihr bezeichnete Binnengewässer und nur für die jeweilige Mietzeit.

Neben allgemeinen Beschränkungen wie Fahrverbot bei Nacht gelten für einige Gewässer besondere Sicherheitsvorschriften, beispielsweise Schwimmwestenzwang und ein Fahrverbot ab Windstärke 4.
 

Die Eider und der Ostseefjord Schlei sind nicht als Charterreviere ausgewiesen,

aber der Motor macht den Unterschied!

Die VOYAGER 860 ist das einzige Hausboot in Deutschland, das ohne Einschränkung -führerscheinfrei- gefahren werden kann, da die Motorleistung 3,68 kW (5 PS) beträgt. Das Motorboot wurde speziell zum Wasserwandern mit dieser Motorleistung entwickelt!

Selbstverständlich erhalten Sie bei der Übernahme des Bootes eine umfangreiche Einweisung in die Bootsführung.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit gilt auch bei uns ein Fahrverbot ab Windstärke 4.

 

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